Benutzungs- und Gebührenordnung
für die
Fahrbücherei des BücherBus e.V. Uelzen
§ 1. Allgemeines
- Der gemeinnützige Verein Bücherbus e.V. betreibt die Fahrbücherei im Landkreis Uelzen und stellt diese Einrichtung der Öffentlichkeit zur Verfügung. Sie dient der allgemeinen Bildung und Information, der Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie der Freizeitgestaltung.
- Jede/r Einwohner/in des Landkreises Uelzen ist berechtigt, die Fahrbücherei im Rahmen dieser Benutzungsordnung auf der Grundlage der Vereinssatzung und der vertraglichen Vereinbarung des Vereins Bücherbus e.V. mit dem Landkreis Uelzen zu benutzen.
- Für die Benutzung der Fahrbücherei gilt die als Anhang beigefügte Gebührenordnung in der jeweils gültigen Fassung.
§ 2. Öffnungszeiten
Die Aufenthaltszeiten und Haltepunkte des Bücherbusses in den einzelnen Gemeinden werden vom Verein Bücherbus e.V. bestimmt. Sie werden in geeigneter Weise bekannt gemacht und können im Büro Tivolistr. auch telefonisch nachgefragt werden.
§ 3. Anmeldung
- Eine Benutzerkarte kann jede/r Einwohner/in des Landkreises Uelzen ab dem 6. Lebensjahr bei der Fahrbücherei erhalten. Der amtliche Personalausweis muss auf Verlangen vorgelegt werden. Die Benutzerkarte wird im Bücherbus ausgegeben. Vereinsmitglieder erhalten ohne zusätzliche Gebühr eine Benutzerkarte.
- Bei Jugendlichen unter 16 Jahren ist die schriftliche Einwilligung einer/eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Der /Die gesetzliche Vertreter/in verpflichtet sich gleichzeitig zur Haftung für den Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte und Gebühren.
- Der/Die Benutzer/in ist verpflichtet, Namens- und Anschriftenänderungen unverzüglich mitzuteilen und auf der Benutzerkarte vermerken zu lassen.
§ 4. Benutzerkarte
- Die Benutzung des Bücherbusses ist nur mit einer gültigen Benutzerkarte zulässig.
- Die Benutzerkarte ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum des Bücherbus e.V. Ihr Verlust ist dem Bücherbus unverzüglich anzuzeigen. Gegen Entrichtung einer Bearbeitungsgebühr kann eine verlorene Benutzerkarte ersetzt werden. Für Schäden, die durch Missbrauch der Benutzerkarte entstehen, haftet der/die eingetragene Benutzer/in bzw. der/die gesetzliche Vertreter/in.
§ 5. Ausleihe, Leihfrist
- Gegen Vorlage der Benutzerkarte können Medien aller Art je nach Ausleihturnus für 3 bis 4 Wochen ausgeliehen werden.
- Verlängerungen der Ausleihfristen werden im Bücherbus und auch telefonisch entgegengenommen.
BücherBus e. V.
Tivolistr. 9
29525 Uelzen
Tel. 0581 - 3890240
- Bei Überschreitungen der Leihfrist ist eine Mahngebühr zu entrichten. Entstehende Forderungen werden ggf. auf dem Rechtswege eingezogen.
- Die Benutzung und Installation von entliehenen CD-ROM´s und darauf enthaltener Software erfolgen auf eigenes Risiko der Entleiherin/des Entleihers. Für daraus entstandene Schäden an der Software oder am Rechner der Entleiherin/des Entleihers übernimmt der Bücherbus e.V. keine Haftung.
- Entliehene Medien dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
§ 6. Behandlung der Medien / Haftung
- Bücher und andere Medien sind sorgfältig zu behandeln, Randbemerkungen und Unterstreichungen sind zu unterlassen.
- Für Beschädigungen, Verschmutzung und Verlust ausgeliehener Medien haftet der/die Benutzer/in oder sein/e / ihr/e gesetzliche/r Vertreter/in, unabhängig davon, ob sie/ihn ein Verschulden trifft oder nicht. Der Schadensfall ist dem Bücherbus e.V. unverzüglich mitzuteilen. Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich nach dem Wiederbeschaffungswert des beschädigten oder verlorenen Mediums.
- Vor jeder Ausleihe sind die Medien von dem/der Benutzer/in auf erkennbare Mängel hin zu überprüfen. Wer bei der Entgegennahme eines Mediums nicht auf etwaige Veränderung, Verschmutzung oder Beschädigung hinweist, gilt als Verursacher/in der bei der Rückgabe festgestellten Veränderung.
§ 7. Ausschluss von der Benutzung
Jeder/Jede Benutzer/in verpflichtet sich durch Unterschrift auf der Anmeldekarte, diese Benutzungsordnung einzuhalten.
Erhebliche oder wiederholte Verstöße gegen diese Ordnung können zum Ausschluss führen.
Mit der vertraglich geregelten Übernahme des Bücherbus-Betriebes vom Landkreis Uelzen an den Bücherbus e.V. zum 01.07.2005 verpflichtet sich jeder/jede Benutzer/in mit seiner/ihrer Unterschrift aus der Zeit vor dem 01.07.2005 zur Einhaltung dieser Benutzungsordnung des Bücherbus e.V.
§ 8. Inkrafttreten
Die Benutzungs- und Gebührenordnung tritt mit der Übernahme des Bücherbus-Betriebes vom Landkreis Uelzen an den Verein Bücherbus e.V. mit Wirkung vom 01.07.2005 in Kraft;
Gleichzeitig treten die Benutzungsordnung des Landkreises vom 27.06.2001 und die Gebührenordnung des Landkreises vom 01.01.2004 außer Kraft.
Änderungen der Benutzungs- und Gebührenordnung mit Vorstandsbeschluß vom 06.05.2010 treten zum 01.08.2010 in Kraft.
Änderungen sind dem Verein Bücherbus e.V. Uelzen vorbehalten.
Gerichtsstand: Uelzen
gez.: Der Vorstand Bücherbus e.V.
Uelzen, 06.Mai.2010
Gebührenordnung
Anhang zur Benutzungsordnung der Fahrbücherei des Bücherbus e.V. Uelzen vom 06.05.2010
1. Die Ausleihgebühr für alle Medien beträgt:
- für Erwachsene (ab 18 Jahren) 12,50 € für 12 Monate
- für Kinder (ab 6 Jahren) kostenlos
2. Bearbeitungsgebühren für Mahnschreiben:
Wird die Leihfrist ungenehmigt überschritten, so werden Gebühren pro Mahnschreiben in folgender Staffelung erhoben:
- Für Kinder
- 1. Mahnung = gebührenfrei
- 2. Mahnung = 2,00 € - pauschal
- 3. Mahnung = 8,00 € - pauschal
- Für Erwachsene
- 1. Mahnung = 3,00 € - pauschal
- 2. Mahnung = 6,00 € - pauschal
- 3. Mahnung = 12,00 € - pauschal
3. Verlust der Benutzerkarte / Verlust von Medien:
- Bei Verlust der Benutzerkarte wird eine Bearbeitungsgebühr von 2,-- € erhoben.
- Bei Verlust oder Beschädigung von Medien ist der Wiederbeschaffungswert zu zahlen.
gez.: Der Vorstand Bücherbus e.V.
Uelzen, 06.Mai 2010